Was bedeutet die Eigenanteil-Begrenzung?
Die Eigenanteil-Begrenzung ist eine gesetzliche Regelung bei der außerklinischen Intensivpflege nach § 37c SGB V. Sie betrifft die Zuzahlung, die Versicherte selbst leisten. Welche Kosten übernommen werden, hängt von der jeweiligen Versorgungsform, dem Pflegegrad und den bewilligten Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Was gehört nicht dazu?
Wichtig zu wissen: Diese Eigenanteil-Begrenzung betrifft die Leistungen der Krankenkasse für die Intensivpflege selbst. Sie ist getrennt von Kosten wie Miete oder Verpflegung zu sehen, die je nach Wohnform zusätzlich anfallen können. Welcher Pflegedienst die außerklinische Intensivpflege überhaupt anbieten und abrechnen darf, regeln die Versorgungsverträge nach § 132l SGB V.
Wir beraten persönlich zu den jeweiligen Finanzierungsmöglichkeiten.